ANFORDERUNGEN DER EN 131.

Sie suchen nach verlässlichen Informationen zur aktuellen Leiternorm EN 131? Normen sind anerkannte Regeln der Technik und enthalten Spezifikationen für die Herstellung und Prüfung von Produkten. Für tragbare Leitern gilt die europäische Norm EN 131.

TEIL 1

BENENNUNG, BAUARTEN, FUNKTIONSMAßE

(Aktuelle Fassung 02/2016)

STANDVERBREITERUNG FÜR ANLEGELEITERN:

  • Alle Leitern, welche als Anlegeleiter genutzt werden können und in ausgefahrenem Zustand länger als 3.000 mm sind, müssen nach aktueller Fassung der Norm mit einer Standverbreiterung (z. B. in Form einer Traverse) ausgestattet sein.
  • Die Länge der Standverbreiterung ist abhängig von der Leiterlänge, beträgt jedoch maximal 1.200 mm.

BLOCKIERUNG VON ENTNEHMBAREN LEITERTEILEN:

  • Bei Schiebeleitern oder Mehrzweckleitern, bei denen das obere Leiterteil länger als 3.000 mm ist, muss dieses entweder gegen Entnahme und separate Nutzung gesichert oder ebenfalls mit einer Standverbreiterung versehen sein, welche jedoch die sichere Benutzung nicht beeinträchtigen darf.
  • Dies betrifft in erster Linie Schiebeleitern mit mehr als 2×10 Sprossen sowie dreiteilige Mehrzweckleitern mit mehr als 3×10 Sprossen

TEIL 2

ANFORDERUNGEN, PRÜFUNG, KENNZEICHNUNG

(Aktuelle Fassung 04/2017)

ZWEI VERSCHIEDENE LEITERKLASSEN:

  • Gemäß der aktuellen Fassung der Norm werden Leitern in zwei Klassen eingeteilt:
    • Leitern für den beruflichen Gebrauch (Profi)
    • Leitern für den nicht beruflichen Gebrauch (Privat)
  • Je nach Klasse müssen Leitern vom Hersteller nach unterschiedlichen Prüfanforderungen getestet werden.

DAUERHALTBARKEITSPRÜFUNG FÜR STEHLEITERN

Prüfverfahren:

  • Ein Holm der Leiter wird auf eine 20 mm hohe Erhöhung gestellt und die Leiter gegen Wegrutschen gesichert. Anschließend werden die obersten Sprossen, Stufen oder Plattform sowie eine Sprosse oder Stufe in der Mitte der Leiter abwechselnd mit einer Prüflast von 1.500 N (ca. 153 kg) belastet.

Geprüfte Leiterarten:

  • Stehleitern: alle Leitertypen, welche als Stehleiter genutzt werden können

Zyklen:

  • Leitern für den beruflichen Gebrauch (Profi): 50.000 ×
  • Leitern für den nicht beruflichen Gebrauch (Privat): 10.000 ×

TEIL 3

BENUTZERINFORMATIONEN

(Aktuelle Fassung 01/2018)

Mit Teil 3 der EN 131 werden die Benutzerhinweise geregelt. Dazu gehört unter anderem die Definition der Sicherheitshinweise in Form von Piktogrammen, welche auf der Leiter aufgebracht werden müssen. Mit jeder Leiter muss eine schriftliche Bedienungsanleitung in Landessprache ausgeliefert werden. Diese muss oben genannte Sicherheitshinweise erläutern, sowie weitere Hinweise zu Montage, Verwendung, Wartung und Lagerung enthalten.

TEIL 4

EIN- UND MEHRGELENKLEITERN

(Aktuelle Fassung 06/2020)

Vielzweckleitern mit 4x3 Sprossen, die als Arbeitsbühne verwendet werden können, müssen vom Hersteller inklusive entsprechender Plattform ausgeliefert werden.

Gelenkleitern wie höhenverstellbare Mehrzweckleitern und Vielzweckleitern müssen den konstruktiven Vorgaben des Teil 1 der EN 131 entsprechen. Das heißt alle Leitern, welche als Anlegeleiter genutzt werden können und in ausgefahrenem Zustand länger als 3.000 mm sind, müssen mit einer Standverbreiterung ausgestattet sein. Die Länge der Standverbreiterung ist abhängig von der Leiterlänge, beträgt jedoch maximal 1.200 mm.

SEHR GUT IST NICHT GUT GENUG.

Mit einem sehr guten Produkt ist es nicht getan. Das Drumherum muss ebenfalls sehr gut sein. In unserem Fall bedeutet das: hervorragender Kunden service, kompetente Beratung und schnelle Lieferung. Wir werden nicht müde, ein paar Schritte weiter und ein paar Tritte höher zu gehen, damit Sie Spitzenleistungen vollbringen können. Unkompliziert, sicher, schnell.

Hochqualitative, langlebige Steig technikprodukte

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Zusammenarbeit mit Normungs gremien sowie externe Prüfstelle

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